Lexware® Buchhaltung: Version Pro oder Premium für Handels-/Steuerbilanz bzw. Handelsbilanz mit steuerrechtlichen Vorgaben zur Steuerbilanz umbuchen

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Lern-Ware Hinweis zu den Voraussetzungen im vorhandenen Kontenplan:

Besteuerungszeiträume bis 2015 und „alte Kontenpläne“ von vor 2015 unterliegen dieser Kontenautomatik in Lexware:

Leitfaden-§-13b-UStG-fuer-Lexware-Buchhalter-mit-Kontenplaenen-vor-2015

Eine jährliche Kontenplanaktualisierung bringt Sie auf den hier neuesten Stand der Programm- und Kontenautomatik.


Die Steuerbilanz ist die Grundlage für die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen von

  • Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer und
  • Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag

Auswahl Handels-/Steuerbilanz in der Netzwerkversion Buchhalter Pro oder Premium und Business Plus, Handwerk Plus, Business Pro festlegen

Die Bilanzart ‚Handels-/Steuerbilanz‘ legen Sie in den Firmenstammdaten fest. Mit der Einstellung ‚Handels-/Steuerbilanz‘ ist die Anzahl Buchungsperioden auf 16 Perioden erhöht.

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Wichtig: Die Bilanzart kann nach dem Speichern nicht mehr geändert werden.

Vorgehen

  1. Öffnen Sie das Menü ‚Bearbeiten – Firmenangaben‘.
  2. Wechseln Sie auf die Seite ‚Gewinnermittlungsart‘.
  3. Die Standardeinstellung ist ‚Handelsbilanz‘.
  4. Wenn Sie Bilanzen getrennt nach handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Regelung erstellen wollen, wählen in der Auswahlliste die Funktion ‚Handels-/Steuerbilanz‘.

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  5. Das Programm zeigt folgenden Hinweis:
    1. Lexware® buchhalter pro und premium, Business plus und Pro, Handwerk Plus

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      Lexware® neue steuerkanzlei / Lexware® büroservice komplett

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      Hinweis: In Lexware® buchhalter standard=basis/plus kann keine getrennte Handels- /Steuerbilanz erstellt werden, da es hier keine Perioden gibt. Die Datenaustauschfunktion kann genutzt werden, allerdings muss die Handelsbilanz in der Beraterversion erstellt werden.

  6. Um die Umstellung vorzunehmen, klicken Sie auf ‚Ja‘.
  7. Klicken Sie auf ‚Speichern‘.

Laufende Buchführung und Abschlussbuchungen

Mit der Aktivierung der Handels-/Steuerbilanz wird in den Buchungsmasken die Auswahl ‚Buchungsart‘ angeboten:

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Die Standardeinstellung beim Öffnen der Buchungsmasken ist ‚laufende (lfd.) Buchführung‘. Wählen Sie die passende Buchungsart:

Buchungsart Beschreibung
lfd. Buchführung Buchen Sie die fortlaufenden Geschäftsfälle in Periode 1-14.
Abschlussbuchung Buchen Sie handelsrechtliche Abschlussbuchungen in Periode 15.

In der Handelsbilanz sind alle Buchungen der Periode 1-15 kumuliert.

steuerl. Abschlussbuchung Buchen Sie die steuerrechtlichen Abschlussbuchungen in Periode 16.

Die Steuerbilanz umfasst alle Buchungen der Periode 1-16 kumuliert. Buchen Sie die Differenz zu den handelsrechtlichen Werten.

Auswertungen und Berichte

Bilanz

Im ‚Menü – Berichte – Bilanz‘ wählen Sie unter ‚Auswahl‘ die Art der Auswertung ‚Handelsbilanz‘ oder ‚Steuerbilanz‘:

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Umsatzsteuerliche Auswertungen

Um die Perioden13 bis 16 auszuwerten, setzen Sie in den umsatzsteuerlichen Berichten ein Häkchen:

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Das gilt für:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Umsatzsteuer-Verprobung
  • Zusammenfassende Meldung

Weitere Berichte

In den folgenden Berichten entscheiden Sie im Feld ‚Buchungsart‘, ob die Abschlussbuchungen im Bericht zu berücksichtigen sind:

  • Journal und Buchungsstapel
  • Sach- und Personenkonten (Debitoren-Kreditorenkonto)
  • Summen- und Saldenliste
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Lern-Ware Hinweis für Einzelplatznutzer von Buchhalter, Buchhalter Plus oder deren Kompaktversionen (nicht Business oder Handwerk Plus!):

Verwenden Sie die Basis- bzw. Standardversionen von Lexware® Software haben Sie keine Möglichkeit ausserhalb der E-Bilanz mit der notwendig einzustellenden Überleitungsrechnung aus der vorliegenden Handelsbilanz eine Steuerbilanz für den Direktversand über das E-Bilanzmodul zu stricken.

Auch gibt es in den Einzelplatzversionen (Business Plus und Business Pro sowie Handwerk Plus sind die Ausnahmen, da abgespeckte Netzwerkversionen) keine Periodenzuordnung für Umsatzsteuerzwecke. Dort können nur Monate abgeschlossen werden- innerhalb dieser Monate erfolgen die Steuerberechnungen für die USt.

Darüber hinaus wird bei Nutzung des Jahresabschlussassistenten und der damit verbundenen Übertragung von Abschluss-Salden des Vorjahres für die Eröffnungsbuchungssätze des Folgejahres bei der Einplatzversion (ausser Business Plus, Business Pro und Handwerk Plus) vom Programm nicht geprüft, ob schon mal dieser Jahresabschluss zu Eröffnungsbuchungen im Folgejahr geführt hat. Es können Doppeleingaben im Folgejahr erfolgen. Die reinen netzwerkbasierten Anwendungen (auch Business Plus und Business Pro sowie Handwerk Plus) stornieren die bereits erfolgten Vorträge und buchen die Endsalden des Vorjahres als Anfangsbestände des Folgejahres ohne Doppelerfassung ein.


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