Lexware® Buchhaltung: Gewerbesteuer in Einnahmen-Überschussrechnung berücksichtigen

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Hintergrund

In Lexware® buchhalter finden Sie im Menü ‚Berichte – Auswertungen – Einnahmenüberschuss‘ steuerliche und betriebliche Berichte:

  • Steuerliche Berichte: Anlage EÜR, Einnahmen-Überschussrechnung
  • Betriebliche Berichte: E/Ü und BWA, E/Ü und BWA ab 2007

Steuerrechtliche Berichte

Die Formulare ‚Anlage EÜR‘ und ‚Einnahmen-Überschussrechnung‘ dienen der steuerlichen Gewinnermittlung. Sie sind Bestandteil der Einkommenssteuererklärung. Die Gewerbesteuer wird wie folgt in den steuerlichen Berichten ausgewiesen:

Formular Ausweis Gewerbesteuer
Anlage EÜR 217 Gewerbesteuer (nicht abziehbar)
218 Gewerbesteuer (abziehbar)
Einnahmen-Überschussrechnung Abziehbare Gewerbesteuer Kennziffer 218 ist berücksichtigt.
Nicht abziehbare Gewerbesteuer aus 217 ist nicht berücksichtigt.

Hinweis: In der steuerlichen Anlage EÜR ist Gewerbesteuer nicht abziehbare Ausgabe.

Betriebliche Berichte

Die Formulare ‚E/Ü und BWA‘ und ‚E/Ü und BWA (ab Version 2007)‘ dienen der Darstellung des betrieblichen Gewinn/Verlust ohne steuerliche Aspekte. Die Gewerbesteuer wird deshalb als gewinnmindernde Betriebsausgabe ausgewiesen.

Voraussetzungen

Ordnen Sie das Konto ‚Gewerbesteuer‘ der betrieblichen und der steuerlichen Auswertung zu.

  1. Öffnen Sie das Menü ‚Verwaltung – Kontenverwaltung‘.
  2. Markieren Sie das Konto, auf dem Sie die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gebucht haben.
    Beispiel: Konto SKR-03 4320 / Konto SKR-04 7610.
  3. Klicken Sie auf ‚Bearbeiten‘.
  4. Wechseln Sie im Kontenassistenten links in den Bereich ‚Auswertung‘.
  5. In Lexware® buchhalter/plus öffnen Sie die Auswahlliste ‚Einnahmen-Überschuss‘.
    In Lexware® buchhalter pro öffnen Sie die Auswahlliste ‚Einnahmen-Überschuss Standard‘.
  6. Wählen Sie die Formularposition ‚Steuern, Versicherungen und Beiträge‘.
    Tipp: Wenn Sie die betrieblichen Berichte an die steuerlichen Vorschriften anpassen wollen, wählen Sie <keine Zuordnung>.
  7. Öffnen Sie die Auswahlliste ‚Anlage EÜR‘.
  8. Wählen Sie die Position ‚217 Gewerbesteuer (nicht abziehbar)‘.

    Buchhaltung Buchhalter Lexware® Lern-Ware Margit Klein 85
    © Haufe Lexware® GmbH Co. KG 45025
  9. Klicken Sie auf ‚Speichern‘.

Gewerbesteuer buchen

Sie buchen die Gewerbesteuer bei Zahlungsausgang.

Sollkonto SKR-03 / SKR-04 Habenkonto SKR-03 / SKR-04
4320/ 7610 Gewerbesteuer (Vorauszahlung) 1200 / 1800 Bank

Lern-Ware Hinweis:

Lexware® Buchhalter: Gewerbesteuer – Zahlungen korrekt in Bilanz einstellen


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