Lexware® Buchhaltung: Gewinnermittlung von Einnahmen-Überschuss auf Betriebsvermögensvergleich mit Bilanz ändern

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Jeder Unternehmer kann freiwillig zum Betriebsvermögensvergleich übergehen


Lern-Ware Hinweis:

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist man dann allerdings für mindestens drei Wirtschaftsjahre in Folge an diese gewechselte Gewinnermittlungsart gebunden (BUNDESFINANZHOF Urteil vom 2.6.2016, IV R 39/13):

„27

bb) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bleibt der Steuerpflichtige –aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung– nach einem Wechsel der Gewinnermittlungsart grundsätzlich für drei Wirtschaftsjahre an diese Wahl gebunden; nur bei Vorliegen eines besonderen Grundes kann er vor Ablauf dieser Frist wieder zurückwechseln (BFH-Urteil in BFHE 193, 436, BStBl II 2001, 102, unter 2.c bb). Legt der Steuerpflichtige die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse und einen vernünftigen wirtschaftlichen Grund für den erneuten Wechsel der Gewinnermittlungsart dar, so kann sich ergeben, dass sogar ein mehrfacher Wechsel der Gewinnermittlungsart auf den gleichen Zeitpunkt zuzulassen ist (BFH-Urteil in BFHE 193, 436, BStBl II 2001, 102, unter 2.c bb).“

 


Vorgeschrieben ist ein Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich in folgenden Fällen:

  • Die Grenzen laut § 141 Abgabenordnung sind überschritten:
    Umsatzgrenze 600.000 EUR / Wirtschaftsjahr, Gewinngrenze 60.000 EUR / Wirtschaftsjahr.
  • Freiwilliger Eintrag in das Handelsregister.
  • Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs.
  • Steuerschätzung des Finanzamts.
  • Einbringung des Unternehmens in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft.

Wenn Sie vom Finanzamt wegen überschrittener Umsatz- oder Gewinngrenzen aufgefordert werden, zum Betriebsvermögensvergleich zu wechseln, beginnen Sie mit der Bilanz im neuen Geschäftsjahr. Ein unterjähriger Wechsel ist nicht erforderlich.

Der Wechsel der Gewinnermittlungsart ist innerhalb einer bestehenden Firma in Lexware® buchhalter nicht möglich. Legen Sie die Firma deshalb neu an.

Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart gehen Sie in folgenden Schritten vor:

  • Sie ermitteln das Übergangsergebnis.
  • Sie legen die Firma neu an.
  • Sie buchen die Saldenvorträge.

Übergangsergebnis von Einnahmen-Überschussermittlung auf Bilanz ermitteln

Mit Beginn der Buchführung muss eine Eröffnungsbilanz aufgestellt werden. Dabei sind die einzelnen Wirtschaftsgüter zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abzüglich der zulässigen Abschreibung anzusetzen.

Prüfen Sie alle künftigen Bilanzposten. Wie haben sich die Vorgänge in der Überschussrechnung ausgewirkt? Wie beeinflussen sie den Gewinn in der zukünftigen Buchführung? Im Ergebnis ergibt sich daraus eine Hinzurechnung oder Abrechnung zum Gewinn.

Hinweis: Die folgenden allgemeinen Informationen zum Wechsel der Gewinnermittlungsart können eine fachliche Beratung durch einen Steuerberater/Infothek Ihres örtlichen Finanzamts nicht ersetzen.

Behandlung von Beständen bei
Einnahmen-Überschussrechnung
Auswirkung Übergangsergebnis bei Betriebsvermögensvergleich (BVV)
Forderungen

Forderungen sind in der Überschussrechnung, mangels Zahlungseingang noch nicht erfolgswirksam.

Um eine Gewinnauswirkung zu erzielen, werden Forderungen zum Gewinn hinzugerechnet.

BVV: Bei Vereinnahmung hat die Betriebseinnahme keine Auswirkung. Gebucht wird erfolgsneutral (Bank an Forderung).

Bezahlter Warenbestand

In der Überschussrechnung sind bezahlte Waren als Aufwand erfasst und deshalb erfolgswirksam verbucht.

Um die doppelte Erfassung als Betriebsausgabe zu vermeiden, wird der Warenbestand hinzugerechnet.

BVV: Warenbestand wird in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen. Nur der Verbrauch wird als Aufwand erfasst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind in der Überschussrechnung mangels Zahlung noch nicht als Betriebsausgabe erfolgswirksam.

Um eine Gewinnauswirkung zu erreichen, werden Verbindlichkeiten vom Gewinn abgerechnet.

BVV: Der Zahlungsausgang hat keine Auswirkung auf den Erfolg (Verbindlichkeit an Bank).

Erhaltene Anzahlungen

In der Überschussrechnung werden Anzahlungen als Betriebseinnahme gebucht.

Um die doppelte Erfassung als Erlöse zu vermeiden, werden erhaltene Anzahlungen vom Gewinn abgerechnet.

BVV: Die Auswirkung auf den Gewinn entsteht zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung.

Aktive Rechnungsabgrenzung

Eine Betriebsausgabe ist bei Zahlung erfolgswirksam.
Beispiel: Mietvorauszahlung

Um die doppelte Erfassung als Betriebsausgabe zu vermeiden, wird der Posten Aktive Rechnungsabgrenzung dem Gewinn hinzugerechnet.

BVV: Aktive Rechnungsabgrenzungsposten dienen der Abgrenzung von Aufwand, der erst im Folgejahr entsteht.

Berechnung des Übergangsergebnisses

Die Berechnung des Übergangsergebnisses kann nicht aus Lexware® buchhalter erzeugt werden. Das Ergebnis errechnen Sie manuell. Nutzen Sie nachfolgende Checkliste zur Ermittlung des Übergangsergebnisses.

Wichtig: Die folgende Liste ist ein Beispiel. Ergänzen Sie die Liste bei Bedarf um weitere Posten, z. B. unfertige Arbeiten, Damnum, Rückstellungen …

Position Gewinn-
berichtigung
Wert
Warenanfangsbestand hinzurechnen +
Offene Kundenforderungen (brutto) +
Sonstige offene Forderungen (brutto) +
Geleistete Anzahlungen (brutto) +
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten +
Vorsteuer aus offenen Verbindlichkeiten +
Zwischensumme:
Lieferantenschulden (brutto) abziehen
Sonstige Verbindlichkeiten (brutto)
Erhaltene Anzahlungen (brutto)
Rückstellungen
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Umsatzsteuer aus offenen Forderungen
Offene Umsatzsteuer aus Vorjahr
Übergangsgewinn:

Firma neu anlegen

Beachten Sie, dass folgende Firmendaten nachträglich nicht änderbar sind:

  • Gewinnermittlungsart
  • Kontenplan
  • Erstes Buchungsjahr
  • Beginn des Wirtschaftsjahres

Legen Sie die Firma über den Menüpunkt ‚Datei‘ an. Beachten Sie folgende Einstellungen im Firmenassistenten:

Firmenangabe Hinweise
Firmenname Der Firmenname muss von der bestehenden Firma mit Einnahmen-Überschussrechnung abweichen.
Auswahl Kontenplan In Lexware® buchhalter pro, premium können Sie den bestehenden Kontenrahmen aus der Firma mit Einnahmen-Überschussrechnung übernehmen.
Gewinnermittlungsart Wählen Sie Betriebsvermögensvergleich.
Besteuerungsart Wählen Sie die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) oder vereinnahmen Entgelten (Istbesteuerung).
Erstes Buchungsjahr Wichtig: Bei Istbesteuerung wählen als erstes Buchungsjahr das letzte Buchungsjahr der Firma mit Einnahmen-Überschussrechnung. Weitere Informationen finden Sie im nächsten Abschnitt ‚Besonderheiten bei Istbesteuerung‘.

Besonderheiten bei Istbesteuerung

Wenn Sie Ihre neu angelegte Firma mit Istbesteuerung und Offenen Posten-Verwaltung führen, wählen Sie als erstes Buchungsjahr das letzte Buchungsjahr der Firma mit Einnahmen-Überschussrechnung.

Beispiel

  • In der Firma mit Einnahmen-Überschussrechnung haben Sie bis 2015 Geschäftsfälle erfasst.
  • Sie führen die Firma ab 2016 mit Betriebsvermögensvergleich.
  • Legen Sie als erstes Buchungsjahr 2015 fest.
  • Um die automatische Umbuchung der fälligen Umsatzsteuer bei Zahlungseingang sicherzustellen, erfassen Sie die offenen Forderungen im Jahr 2015.

Vorgehen

  1. Öffnen Sie ‚Buchen – Dialogbuchen‘.
  2. Buchen Sie alle offenen Forderungen.
    Buchungssatz: Debitor an Erlöse.
    Die Programmautomatik bucht die Umsatzsteuer auf das Steuerkonto ‚Umsatzsteuer nicht fällig‘.
  3. Öffnen Sie ‚Extras – Jahresabschluss‘.
  4. Aktivieren Sie die Option ‚Erzeugen von Eröffnungsbuchungen für das nächste Jahr im Stapel‘.
  5. Führen Sie den Jahresabschluss durch.
  6. Löschen Sie im neuen Buchungsjahr im Buchungsstapel die Buchung zum Gewinnvortrag.
  7. Übernehmen Sie die Eröffnungsbuchungen der Kundenforderungen in das Journal.

Wenn Sie die Zahlungseingänge mit OP-Ausbuchung erfassen, erstellt das Programm die automatische Umbuchung der Umsatzsteuer auf das Konto ‚Umsatzsteuer (fällig)‘.

Saldenvorträge buchen

Prüfen Sie vor dem Buchen der Saldenvorträge, ob alle Sachkonten, Debitorenkonten und Kreditorenkonten vorhanden sind. Fehlende Personenkonten können Sie im Menü ‚Datei – Import‘ über die ASCII-Schnittstelle importieren. Fehlende Sachkonten legen Sie im Menü ‚Verwaltung – Kontenverwaltung‘ neu an.
So buchen Sie Saldenvorträge:

  1. Öffnen Sie das Menü ‚Buchen – Summen- und Saldenvortrag in den Stapel‘.
  2. Erfassen Sie die Eröffnungsbilanzwerte in der Buchungstabelle.
  3. Klicken Sie auf ‚Prüfsumme aktualisieren‘:
  4. Bei ausgeglichener Eröffnungsbilanz beträgt die Prüfsumme 0,00 EUR.

Lern-Ware Hinweis:

Die Umkehrung der Gewinnermittlung von Bilanz auf EÜR ist demnach viel einfacher, da eine Abschlussbilanz bereits erstellt wurde und der Gewinn im Vorjahr ertragsteuerlich erfasst wird.

Lediglich die Umsatzsteuer und Vorsteuer von Forderungen und Verbindlichkeiten muss differenziert betrachtet werden. War vorab eine Sollbesteuerung, sind USt und VSt als Zahllast der Forderungen und Verbindlichkeiten bereits „abgefrühstückt“- aus dem Vorjahr eingehende Kundenzahlungen, die noch als OP verankert sind, voll besteuert und im Folgejahr kein Gewinnbestandteil. Wareneinkäufe desgleichen kein Aufwand und ohne Vorsteuerabzugsberechtigung im Folgejahr, da ja bereits im Vorjahr dahingehend den Vorjahresgewinn beeinflussend. Auch die noch ausstehende USt-Zahlung oder Vorsteuererstattung für das Vorjahr ist kein Aufwand oder Ertrag im Folgejahr.

Nur neue bezahlte Ausgangsrechnungen und Eingangsrechnungen des neuen Wirtschaftsjahres beeinflussen dann die USt-Zahllast und den einkommensteuerlichen Gewinn des Folgejahres, sofern keine IStbesteuerung im Vorjahr vorgenommen wurde. Sollten noch Zahlungen aus dem Vorjahr via IStbesteuerung USt eintrudeln, dann ist die USt als Einnahme zu erfassen und an das Finanzamt abzuführen, ndie Nettoforderung als solche, sofern bereits gewinnerhöhend aufgrund der in der Vergangenheit zu nutzenden anderen Gewinnermittlungsmethode, einfach nur liquiditätserhöhend.

Dir Firma für EÜR-Ermittlung muss allerdings auch neu angelegt werden:

Lexware® Buchhalter: Firma neu anlegen und Kontenrahmen dazu auswählen, Anleitung von Lexware® mit zusätzlichen Hinweisen


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