An dieser Stelle werden wir Ihnen zum Jahresende 2016 bzw. Jahresanfang 2017 eine gut nachvollziehbare To-Do Liste für alle Tätigkeiten, die mit dem Jahresabschluss in Lohn- und Gehalt an sich und mittels Lexware® Software im Besonderen zu tun hat, präsentieren.
Die Lexware-Liste an zu absolvierenden Tätigkeiten im Jahr 2016 für 2017 finden Sie hier:
Lexware-lohn-und-gehalt-2016-fuer-2017-Jahresabschlussarbeiten
Sie enthält
- Fristenregelungen, Informationen zu den Berichtsbestandteilen in Lohn, Kontrollnotwendigkeiten von Berichten
- Hinweise auf Lexware-Tools für die notwendige Abgaben der Berichte an die öffentlichen Stellen (Lohnsteuerjahresausgleich)
- Auswertungsmöglichkeiten für Abgabe von Lohnsteuerbescheinigung oder SV-Meldungen an eigene Mitarbeiter
- Berechnungsnotwendigkeiten für die Gestaltung der SV-Abgabepflichten im Folgejahr (U1, BBG KV)
- Tipps für die Erstellung von Rückstellung noch nicht genommenen Urlaubs als diesjähriger Aufwand
Die Lexware® Übersichts- und Todo-Liste erscheint als Druckvariante beim Monatswechsel vom November in den Dezember jeden Jahres.
Unsere, unter Umständen ergänzte Lern-WareListe, erhalten unsere Lexware-Software Kunden unabhängig von diesem Beitrag für deren Zwecke als Download.
Lern-Ware Hinweis zu negativen Lohnsteuerbeträgen auf den Lohnabrechnungen per Dezember eines Jahres:
Vermutlich wurde im Dezember im Programm der Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt, ohne die Berechtigung beim Mitarbeiter dafür zu prüfen.
Lexwareseitig werden alle Mitarbeiter mit dem Haken beim Lohnsteuerjahresausgleich versehen- gleichgültig ob nicht berechtigter Minijobber oder ebenfalls nicht berücksichtigungsfähiger Mitarbeiter mit Bruttolohnunterbrechnungen wegen Teillohnzahlungszeitraum.
Einen entsprechenden Eintrag finden Sie auf der Lohnabrechnung der Mitarbeiter unterhalb der Lohnartentabelle:
Der Lohnsteuerjahresausgleich wurde durchgeführt.
Die nicht in Anwendung zu bringenden Erstattungsbeträge der nicht für den Lohnsteuerjahresabzug berechtigten Mitarbeiter werden mit den entsprechenden Steuern im Monat Dezember verrechnet und realisieren damit negative Lohnsteuerbeträge auf der Lohnabrechnung sowie daraus folgend nicht gerechtfertigte Lohnsteuererstattungsbeträge auf der Lohnsteueranmeldung des Monats Dezember.
Sie können den Lohnsteuerjahresausgleich unter dem Menüpunkt Extras – Lohnsteuerjahresausgleich für Arbeitnehmer erneut aktivieren bzw. deaktivieren und die Abrechnugen noch mal für eine Korrektur neu starten. Der Programmpunkt „Lohnsteuerjahresausgleich“ steht nur im Abrechnungsmonat Dezember zur Verfügung.