Lexware® Lohn Lexware® Meldecenter: Vereinfachtes Schätzverfahren für fristgemäßes Erstellen der Beitragsnachweise nutzen

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Ab 2017 gilt das vereinfachte Schätzverfahren als Grundlagenverfahren für die Abgabe von Beitragsnachweisen. Nach dem Monatswechsel kann direkt im Beitragsnachweisassistent diese Methode dazu benutzt werden, allein die Vormonatswerte (bis Ende 2016 noch der Durchschnittswert der letzten drei Monate) an Beitragsnachweiseinträgen erneut als geschätzte Werte für den neuen Abrechnungsmonat an die zuständigen Krankenkassen zu senden.

Die oben angezeigte Einstellung als Wahlfunktion im Firmenassistenten ist ab 2017 nicht mehr vorhanden, da die Wahl direkt im BN-Assistenten für den abzurechnenden Monat getroffen werden kann. Die bis Ende 2016 geltenden Voraussetzung in Bezug auf variierende Entgeltbestandteile und Fluktuation entfallen ab 2017.

Lexware® Lohn Beitragsnachweis-ASSI ab 2017
Lexware® Lohn Beitragsnachweis-ASSI ab 2017

Hintergrund der Verfahrensweise ab 2017:

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Krankenkassen die Höhe und Aufteilung der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge zu melden.

In bestimmten Fällen ist es nicht möglich, die (voraussichtliche) Beitragsschuld zum gesetzlich festgelegten Fälligkeitstermin zu ermitteln. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber das Schätzverfahren vorgesehen.

Mit Inkrafttreten des 2.Bürokratieentlastungsgesetzes zum 1. Januar 2017 wird die Anwendung des vereinfachten Schätzverfahrens für alle Betriebe ermöglicht. Die bisherigen Bedingungen entfallen ersatzlos.

Auch die Einstellungsmöglichkeit im Firmensassistenten (wie im Beitragsbild dargestellt) entfällt- es gibt nur noch im Beitragsnachweisassistenten eine Wahlmöglichkeit pro Monat der Abrechnung.

Vorgehen:

Wählen Sie im Abrechnungs- und Beitragsnachweis-Assistenten‘ auf Seite 1 ‚Einstieg‘ wie Sie die Beitragsnachweise erstellen mochten.

Hinweis: Weil das vereinfachte Schätzverfahren ab Januar 2017 bedingungslos anwendbar ist, entfällt die bis 2016 im ‚Firmenassistent -Sozialversicherung‘ zu aktivierende Checkbox ‚Voraussetzungen für das vereinfachte Schätzverfahren sind erfüllt‘.

Lohn Buchhaltung Lexware® Lern-Ware Margit Klein
© Haufe Lexware® GmbH Co. KG 69007

Lexware® lohn+gehalt berechnet die Beiträge aufgrund der gewählten Methode. Sie müssen nichts weiter tun.

1. Möglichkeit: ‚Beitragsnachweise erstellen mit vereinfachtem Schätzverfahren‘:

  • Bei Anwendung der Vereinfachungsregel werden die Beitragsnachweise auf Basis der finalen Abrechnungsdaten des Vormonats erstellt. Die zu verbeitragenden Bezüge werden um darin enthaltene Einmahlzahlungen gekürzt.
  • Bei der Beitragsberechnung werden nur Mitarbeiter berücksichtigt, die sowohl im aktuellen Monat als auch im Vormonat beschäftigt waren.
  • Die Berechnung erfolgt dabei auf Grundlage der Daten, die im aktuellen Abrechnungsmonat im Programm erfasst sind. (Mitarbeiterstammdaten, zugeordnete Krankenkassen, Beitragssätze).
  • Die Vereinfachungsregelung findet auf im aktuellen Abrechnungsmonat gezahlte Einmalzahlungen keine Anwendung. Einmalzahlungen werden in dem Monat verbeitragt,in dem sie gezahlt werden.

2. Möglichkeit: ‚Lohndaten erfassen und Beitragsnachweise erstellen‘:

Die Beitragsnachweise werden auf Basis der im aktuellen Monat erfassten Bezüge inkl. Einmalzahlungen erstellt.

Hinweis: Beitragsdifferenz aus Beitragsschätzung und tatsächlicher Beitragsschuld wird immer im Folgemonat berücksichtigt.

Bei beiden Methoden wird eine eventuelle Beitragsdifferenz zwischen den geschätzten und final abgerechneten Bezügen des Vormonats ermittelt. (Änderung der Berechnungsgrundlagen nach Beitragsschätzung).
Die sich daraus ergebende Restbeitragsschuld/Restbeitragsguthaben wird im aktuellen Monat auf dem Beitragsnachweis ausgewiesen.


Nachfolgender Absatz schildert die Vorgehensweise bis 31.12.2016 in Bezug auf die einzuhaltenden Voraussetzungen, beinhaltet aber auch die gleich gebliebene Eingabenotwendigkeit für die Berücksichtigung von Einmalzahlungen im Schätzverfahren ab 2017:


Die Erstellung von Beitragsnachweisen in Lexware® Lohn + Gehalt erfolgt über den Beitragsnachweisassistenten.

Hier eine Anleitung zum Ablauf der Eingaben: Lexware® Abrechnung-und-Beitragsnachweis-Assistent

Hier eine Anleitung – gültig bis 2016- zum zeitsparenden Einsatz durch die Nutzung des vereinfachten Schätzverfahrens im Beitragsnachweisassistenten bei Lexware® (Durchschnittsberechnung der letzten drei Monate für Folgemonat-BN zwecks Abgabe der Schätzung als Sofort-Versand nach erfolgter Abrechnung des laufenden Monats möglich): Vereinfachtes Schätzverfahren für Lexware


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